DMV gibt Grundsätze zum Einsatz von luftgestützten und terrestrischen Laserscannerverfahren im Bergbau heraus
In den letzten Jahren wurde die Technologie des Laserscannings deutlich weiterentwickelt und hat mit luftgestützten (Flugzeug, Helikopter) und terrestrischen Verfahren zunehmend Eingang in die Vermessung, auch für Aufgabenstellungen in Bergbau und Rohstoffgewinnung, gefunden. Zur Verdeutlichung der Potentiale der Technologie für Bergbau und Rohstoffwirtschaft sowie zur Vereinbarkeit mit den Bestimmungen der Markscheider-Bergverordnung (MarkschBergV), hat der DMV die „Grundsätze zum Einsatz von luftgestützten und terrestrischen Laserscannerverfahren im Bergbau“ erarbeitet.
Diese Grundsätze geben den Anwendern und verantwortlichen Personen in der betrieblichen und behördlichen Praxis des Bergbaus und der unter Bergaufsicht stehenden Rohstoffgewinnungsbetrieben grundlegende Informationen zu den Laserscannerverfahren und ihren möglichen Einsatzgebieten. Dabei wird auf die Anwendung von Laserscannermessungen für gesetzlich und behördlich vorgeschriebene markscheiderische Aufgaben, z.B. Übernahme von Messergebnissen in das gem. § 63 BBergG zu führende Risswerk oder Beobachtung der Oberfläche nach § 125 BBergG, und auf besondere betriebliche Nutzungen eingegangen.
Der Deutsche
Markscheider-Verein e. V. hatte im Herbst 2006 eine ad-hoc - Arbeitsgruppe eingesetzt, bestehend aus
Anwendern und Anbietern von Laserscannerverfahren im Bergbau
sowie einem Vertreter der Bergbehörden. Innerhalb eines Jahres wurden diese
Grundsätze dann erarbeitet und anschließend mit dem Arbeitskreis
Markscheidewesen des Länderausschusses Bergbau, dem Koordinierungsgremium auf
Ebene der Bergbehörden, abgestimmt.
Der DMV hat die Grundsätze nun herausgegeben und auf seiner Homepage veröffentlicht:
http://www.dmv-ev.de/upload/pdf/Laserscanner_Grundsaetze_Endversion_2008_06_26.pdf
http://www.dmv-ev.de/upload/pdf/Laserscanner_Grundsaetze_Endversion_2008_06_26.pdf
Damit steht für die betriebliche und behördliche Praxis ein Dokument zur Verfügung, dass den derzeitigen Stand der Technik verdeutlicht und die Anwendung von Laserscannerverfahren in Bergbau und Rohstoffwirtschaft unterstützt.
Durch die Beachtung der Grundsätze kann der Markscheider bzw. eine anerkannte Person sicherstellen, dass er/sie die Anforderungen der MarkschBergV, insbesondere hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit von Messungen, einhält.
Leiter Arbeitsgruppe
Norbert Benecke
Tel.: 0201/172-2012